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Foto Kamel Daoud: © Claude Truong-Ngoc / Wikimedia Commons

PEN Deutschland verurteilt Haftstrafe gegen Kamel Daoud

23.04.2026

Pressemitteilung, Darmstadt, 23.4.2026. Ein algerisches Gericht hat den in Paris lebenden Schriftsteller Kamel Daoud in Abwesenheit zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährung sowie einer hohen Geldbuße verurteilt. PEN Deutschland kritisiert dieses Urteil als massiven Angriff auf die Meinungs- und Kunstfreiheit.

Grundlage der Gerichtsentscheidung ist der Roman Houris, mit dem Daoud das gesetzliche Sprechverbot über das „Schwarze Jahrzehnt“ im auslaufenden 20. Jahrhundert brach, als in Algerien ein blutiger Bürgerkrieg zwischen dem Militärregime und islamistischen Gruppen tobte. Während das Versöhnungsgesetz die Täter schützt, kriminalisiert Artikel 46 jeden, der die Grausamkeiten des Bürgerkriegs literarisch aufarbeitet. Damit erklärt das Gericht nicht den Mord zum Verbrechen, sondern dessen literarische Protokollierung.

Najem Wali, Vizepräsident und Writers-in-Prison-Beauftragter des PEN Deutschland: „Daouds ‚Verbrechen‘ besteht also offenbar darin, dass er das Tabu des Schweigens gebrochen hat. Durch dieses Schweige-Gesetz wurden in der Praxis groteskerweise Tausende Terroristen straffrei gestellt – und nun wurde ein Schriftsteller verurteilt. Die Feder wird in Algerien offiziell als eine Waffe anerkannt, die mächtiger ist als eine Bombe.”

Pressekontakt:
Felix Hille
PEN Deutschland, Fiedlerweg 20, 64287 Darmstadt
Tel.: 06151/627 08 23; Mobil: 0157/31382637
E-Mail: f.hille@pen-deutschland.de
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