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FÜR DIE FREIHEIT DES WORTES

PEN begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall Künast

03.02.2022

Pressemitteilung, Darmstadt, 3. Februar 2022. Das deutsche PEN-Zentrum begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Politikerin Renate Künast. Mit seiner Entscheidung stärkt das Gericht den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Menschen im digitalen Raum.

Das unhaltbare Urteil des Berliner Landgerichts, das extreme Beleidigungen bis hin zu Vergewaltigungs- und Mordphantasien für zumutbar hielt, wurde aufgehoben. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die längst anstehende Differenzierung zwischen öffentlichen Meinungsäußerungen und Kritik einerseits sowie öffentlich geäußertem Hass, dumpfer Bedrohung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten andererseits.

Als Anwalt der Freiheit des Wortes begrüßt der PEN diese grundrechtliche Klarstellung als eine längst überfällige Stärkung der Persönlichkeitsrechte derer, die mit Hassreden und Beleidigungen angegriffen werden. Sich für etwas einsetzen und die eigene Meinung in der demokratischen Öffentlichkeit frei äußern, kann nur, wer sich gegen Hass und Bedrohung im Netz wehren kann.

Die Freiheit des Wortes schafft sich selbst ab, wenn sie zur Freiheit verkommt, ungestraft beleidigen, einschüchtern und hetzen zu dürfen. Ohne den wirksamen Schutz von Persönlichkeitsrechten, die klare Grenzen für ein zivilisiertes Miteinander ziehen, verstummt der demokratische Diskurs.

Pressekontakt:
Felix Hille
PEN-Zentrum Deutschland e.V., Fiedlerweg 20, 64287 Darmstadt
Tel.: 06151/627 08 23; Mobil: 0157/31382637; Fax.: 06151/293414
E-Mail: f.hille@pen-deutschland.de

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