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FÜR DIE FREIHEIT DES WORTES

Julian Assange, Marina Ovsyannikova und die Wahrheit über den Krieg

15.03.2022

Pressemitteilung, Darmstadt, 15. März 2022. Das deutsche PEN-Zentrum fordert die Freilassung von Julian Assange und Marina Ovsyannikova. Über Kriegsverbrechen und einen verbrecherischen Krieg zu berichten, kann kein Verbrechen sein.

Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf doch nicht vor dem höchsten britischen Gericht gegen seine drohende Ausweisung an die Vereinigten Staaten von Amerika klagen. Der russischen Redakteurin Marina Ovsyannikova, die im Fernsehen gegen den Krieg in der Ukraine protestierte, drohen nach einem neuen Gesetz des Despoten Putin 15 Jahre Haft. Beide Fälle gehören zusammen: sie zeigen, wie überlebenswichtig Meinungsfreiheit und journalistische Unabhängigkeit für demokratische Gesellschaften sind. Wer Kriegsverbrechen aufdeckt und so zu verhindern hilft, darf, ja muss sich über Gesetze hinwegsetzen, die Information und die freie Rede beschränken.

„Berichte über Kriegsverbrechen dürfen nicht zensiert werden. Erst wenn die Weltöffentlichkeit Kenntnis über die militärische Brutalität in der Ukraine wie auch im Irak erhält, ist es möglich, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuprangern und zu verurteilen. Gerade aus diesem Grund dürften Journalisten wie Assange und Ovsyannikova nicht von einer nationalen Justiz verfolgt werden“, betont Ralf Nestmeyer, Vizepräsident und Writers-in-Prison-Beauftragter des deutschen PEN.

 

Pressekontakt:
Felix Hille
PEN-Zentrum Deutschland e.V., Fiedlerweg 20, 64287 Darmstadt
Tel.: 06151/627 08 23; Mobil: 0157/31382637; Fax.: 06151/293414
E-Mail: f.hille@pen-deutschland.de

 

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