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FÜR DIE FREIHEIT DES WORTES

Offene Erklärung des Netzwerks Autorenrechte zur neuen EU-Verpackungsverordnung

04.09.2026

Das Netzwerk Autorenrechte, dem auch PEN Deutschland angehört, fordert eine bürokratiearme und verhältnismäßige Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Gerade Selfpublisher sowie Autoren, die nur gelegentlich Bücher oder Werbematerial versenden, dürften nicht mit denselben Anforderungen konfrontiert werden wie große Versandhändler. Das Netzwerk fordert deshalb unter anderem einfache Kleinstmengenregelungen, praktikable Vorgaben für den grenzüberschreitenden Versand und weniger Bürokratie bei der Wiederverwendung von Verpackungen.

Offene Erklärung des Netzwerks Autorenrechte zur neuen EU-Verpackungsverordnung

Für ein verhältnismäßiges und bürokratiearmes Verpackungsrecht für Autorinnen und Autoren

Berlin, 3. September 2026

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR). Wir begrüßen ihr Ziel, Verpackungsabfälle zu vermeiden, Recycling zu stärken und diejenigen stärker in die Verantwortung zu nehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen.

Die praktische Umsetzung stellt jedoch gerade kleine Marktteilnehmer vor erhebliche bürokratische Herausforderungen. Das betrifft insbesondere Selfpublisher sowie Autorinnen und Autoren, die nur gelegentlich selbst Bücher gewerbsmäßig verpacken und versenden oder auf Buchmessen kleine Mengen an Werbematerial und Goodies ausgeben.

Wer wenige Bücher im Jahr selbst gewerblich versendet, darf nicht mit denselben bürokratischen Anforderungen konfrontiert werden wie ein großer Versandhändler. Das ist unverhältnismäßig und droht kleinere Anbieter gegenüber großen Marktteilnehmern zu benachteiligen. Für Kleinstversender braucht es deshalb einfache Bagatell- und Kleinstmengenregelungen.

Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldungen und Mindestentgelte dürfen nicht unabhängig vom tatsächlichen Verpackungsaufkommen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen. Dies gilt umso mehr, wenn beim Versand in andere EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Registrierungs- oder Beteiligungspflichten entstehen.

Auch beim grenzüberschreitenden Versand muss der europäische Binnenmarkt funktionieren. Die PPWR soll das Verpackungsrecht vereinheitlichen, darf aber nicht dazu führen, dass für ein und dieselbe Verpackung in mehreren Mitgliedstaaten erneut Systementgelte anfallen. Unser Grundsatz lautet daher:

Einmal Verpackung – einmal zahlen.

Ist für eine Verpackung bereits ein Systementgelt entrichtet worden, darf der erneute grenzüberschreitende Versand nicht zu einer weiteren Belastung führen. Gerade Kleinstversender können nicht für jeden einzelnen Mitgliedstaat komplexe Registrierungs- und Beteiligungspflichten prüfen und erfüllen.

Besondere Bedeutung hat zudem die Wiederverwendung bereits verwendeter Verpackungen. Wer einen vorhandenen Karton erneut verwendet, handelt ökologisch sinnvoll und sollte dafür nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden. Es darf insbesondere nicht zur Voraussetzung werden, dass der Wiederverwender nachweisen muss, ob für den Karton ursprünglich bereits ein Systementgelt entrichtet wurde. Eine solche Nachweispflicht ist in der Praxis vielfach nicht erfüllbar.

Für wiederverwendete Verpackungen braucht es deshalb eine praktikable Vermutungsregelung. Wer einen gebrauchten Karton erneut verwendet, sollte grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden als jemand, der eine neue Verpackung verwendet. Wiederverwendung muss sich lohnen – ökologisch und rechtlich.

Wir fordern daher:

  • ein einfaches Kleinstmengen- und Bagatellverfahren für gelegentliche gewerbliche Versender;
  • eine einheitliche und verbindliche Auslegung der PPWR in allen Mitgliedstaaten;
  • praktikable und verhältnismäßige Lösungen für die Systembeteiligung beim grenzüberschreitenden Versand: Für dieselbe Verpackung darf nicht mehrfach ein Systementgelt anfallen;
  • eine klare Vermutungsregelung für die Wiederverwendung gebrauchter Verpackungen, die diese ökologisch sinnvolle Praxis nicht durch zusätzliche Nachweis- und Meldepflichten erschwert;
  • Vertrauensschutz und Zurückhaltung bei Kontrollen und Sanktionen während der Einführungsphase;
  • eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Situation von Selfpublishern, Autorinnen und Autoren sowie anderen Kleinstversendern.

Wir appellieren an die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden, die offenen Fragen schnell zu klären und für Kleinstversender eine einfache, verhältnismäßige und europaweit praktikable Lösung zu schaffen.

Ein Verpackungsrecht, das Nachhaltigkeit fördern will, darf nicht dazu führen, dass gerade die kleinsten Marktteilnehmer an unverhältnismäßiger Bürokratie scheitern.

Netzwerk Autorenrechte

 

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