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Aufnahme des PEN-Zentrums Deutschland in die Bußgeldliste gemeinnütziger Vereine

14.07.2023

Das PEN-Zentrum Deutschland ist in die Bußgeldliste gemeinnütziger Vereine aufgenommen worden. Diese Entscheidung ermöglicht es uns, unter bestimmten Voraussetzungen von Strafzahlungen zu profitieren, die im Rahmen von Bußgeldbescheiden oder Gerichtsurteilen verhängt werden.

Der Betrag einer Geldsanktion wird normalerweise in die Landes- oder Staatskasse eingezahlt und kommt somit allen Bürgern zugute. Allerdings besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, dass gemeinnützige Vereine von diesen Strafzahlungen profitieren können. Dafür müssen sich diese Vereine in eine sogenannte Bußgeldliste eintragen lassen.

Die Aufnahme in diese Liste ermöglicht es uns, Mittel aus Strafzahlungen zu erhalten, um unsere wichtige Arbeit im Bereich der Literaturförderung, des interkulturellen Dialogs und des Einsatzes für die Meinungsfreiheit fortzusetzen. Die zusätzlichen Ressourcen können dazu dienen, unsere Projekte, wie etwa die Writers-in-Prison-Arbeit, weiterzuentwickeln und unseren weltweiten Einsatz für die Freiheit des Wortes zu stärken.

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