In einer aktuellen Stellungnahme hat der Rat für deutsche Rechtschreibung klargestellt, dass das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ausschließlich für Schulen und öffentliche Verwaltung verbindlich ist. Für belletristische Texte besteht keine Bindungspflicht. Schriftstellerinnen und Schriftsteller haben seit jeher die Möglichkeit, auch orthografisch individuelle Akzente zu setzen. Solche bewussten Abweichungen, die Teil einer ästhetischen Gesamtgestaltung sind, werden vom Rat ausdrücklich respektiert. Sie fallen unter den Schutz der künstlerischen Freiheit.
Prof. Dr. Sascha Feuchert hat kürzlich die Nachfolge von Prof. Dr. Lutz Götze angetreten, der den PEN über viele Jahre hinweg im Rat für deutsche Rechtschreibung vertreten und sich mit großem Engagement für die Belange der Literaturschaffenden eingesetzt hat. Prof. Dr. Feuchert wird den PEN in diesem Gremium auch künftig kompetent und engagiert repräsentieren.
Die vollständige Stellungnahme des Rates finden Sie hier.






